| Ansprechpartner | Sabine Tschemernjak bzw. Josef Pagitz |
| Telefon | +43 (4272/(2810-10 bzw. 19 |
| Fax | +43 (0)4272/2810-50 |
| sabine.tschemernjak@ktn.gde.at |
Familienstand des (der) Verstorbenen war ledig:
-) Geburtsurkunde bzw. Geburts- und Taufschein
-) Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatberechtigungsschein bzw. Heimatrollenauszug (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass oder Personalausweis)
-) gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades oder einer Standesbezeichnung
Familienstand des (der) Verstorbenen war verheiratet:
-) zusätzlich: Heiratsurkunde
Familienstand des (der) Verstorbenen war geschieden oder verwitwet:
-) zusätzlich: Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde des Ehegatten
Die Anzahl der auszustellenden Sterbeurkunden und Todesbestätigungen richtet sich nach Anzahl der Pensionen und Krankenkassen bzw. Privatversicherungen des (der) Verstorbenen, einer allfälligen Verlassenschaftsabhandlung und ähnliches.
Fremdsprachige Urkunden müssen mit einer von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher angefertigten Übersetzung versehen sein.
Alle beim Standesamt vorzulegenden Urkunden müssen im Original (bitte keine Kopien) eingereicht werden.
Nach Beurkundung des Sterbefalles verständigt das Standesamt mitunter die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes des/der Verstorbenen (bei Hauptwohnsitz in Pörtschach wird die Abmeldung direkt vom Standesamt vorgenommen), den Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie das Verlassenschaftgericht des Hauptwohnsitzes.
Gebühren
Euro 8,70 pro Urkunde
(Todesbestätigungen für Pensionsstellen werden gebührenfrei ausgestellt)
Tel.: 0676 / 844 0512 18
Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:
Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166