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Aktualisiert am: 16.05.2012
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Standesamt

Staatsbürgerschaftsnachweis

Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann nur persönlich (bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter) gestellt werden. Voraussetzung ist, dass jene Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll, den Hauptwohnsitz in Pörtschach hat. Der/Die Antragsteller/in hat sich mit einem Lichtbildausweis zu legitimieren.

Grundsätzlich wären folgende Unterlagen notwendig:

Bei ehelich geborenen bzw. legitimierten Kindern:
-) Geburtsurkunde des Kindes
-) Heiratsurkunde der Eltern 
-) Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

Bei unehelich geborenen Kindern:
-) Geburtsurkunde des Kindes
-) Geburtsurkunde der Mutter
-) Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter  

Neuausstellung aufgrund einer Namensänderung infolge Eheschließung:
-) Geburtsurkunde
-) Heiratsurkunde  
-) Staatsbürgerschaftsnachweis - lautend auf den bisherigen Familiennamen
-) eventuell auch Heiratsurkunden der früheren Ehen  
-) Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten

Gebühren:
Euro 39,30 (für Bundesgebühr und Verwaltungsabgabe) 
Für die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises aus Anlass der Geburt eines Kindes ist bis zum vollendeten 2. Lebensjahr nur die Landesverwaltungsabgabe in der Höhe von Euro 12,90 zu entrichten.
Noch nicht vergebührte Dokumente (z. B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden) müssen zusätzlich vergebührt werden.  

Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Auskünfte sind. Bei Bedarf kann es vorkommen, dass zusätzliche Unterlagen von Ihnen verlangt werden müssen.

Bei Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises aus anderen Gründen (z. B. Verlust des Staatsbürgerschaftsnachweises, Namensänderung infolge Wiederannahme eines früheren Familiennamens ...) wäre eine persönliche Vorsprache bzw. telefonische Anfrage bezüglich der erforderlichen Unterlagen zu empfehlen. 

Zuständig für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1W, 9021 Klagenfurt, Völkermarkter Ring 29.

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Montag bis Donnerstag
7:30 - 16:00
Freitag
7:30 - 13:00
Tel. 04272  / 2810
Parteienverkehr Gemeinde:
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8:00 - 12:00 
Tourismusbüro:
Montag bis Freitag
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Tel.: 04272 / 2354
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Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
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