Startseite  Aktuelles  Sitemap  Suche Hauptmenü Schriftgröße Breadcrump Seiteninhalt Impressum  Hilfe 
Aktualisiert am: 16.05.2012
Pörtschach dort, wo der Wörthersee am schönsten ist!

Zusatzmenü

Hintergrund Grafik
Schrift:
Schriftgröße klein Schriftgröße mittel Schriftgröße groß

Standesamt

Geburt

Das Standesamt der Gemeinde Pörtschach am Wörther See ist für die Beurkundung aller Geburten, die sich im Pörtschacher Gemeindegebiet ereignet haben, zuständig. Bei einer ehelichen Geburt können die Kindesmutter oder der Kindesvater und bei einer unehelichen Geburt nur die Kindesmutter die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. 
Für die Beurkundung eines Neugeborenen werden folgende Dokumente benötigt: 

Eheliche Kinder
-)
standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern  
-) Geburtsurkunden der Eltern 
-) Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) 
-) gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)
-) amtlicher Lichtbildausweis


Uneheliche Kinder  
-)
Geburtsurkunde der Mutter 
-) falls die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der letzten Ehe sowie Scheidungsurteil oder -beschluss mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde des Ehemannes  
-) Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)  
-) gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)
-) amtlicher Lichtbildausweis
-) Bei Hausgeburten wird zusätzlich die vom Arzt oder der Hebamme bestätigte Geburtsanzeige benötigt.


Anerkennung der Vaterschaft
Soll bei einer unehelichen Geburt der Vater des Kindes in die Geburtsurkunde mit eingetragen werden, so muss dieser gemeinsam mit der Mutter des Kindes im Standesamt vorsprechen und ein Vaterschaftsanerkenntnis unterfertigen.

Benötigte Dokumente des Vaters
-) Amtlicher Lichtbildausweis
-) Geburtsurkunde des Vaters
-) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)
-) Nachweise über akademische Grade und Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)
-) Fremdsprachige Urkunden müssen von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein.

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden (bitte keine Kopien).

Gebühren
Geburtsurkunden für neugeborene Kinder sind gebührenfrei.
 
 

zurück
Info Box

Öffnungszeiten

Gemeindeamt:
Montag bis Donnerstag
7:30 - 16:00
Freitag
7:30 - 13:00
Tel. 04272  / 2810
Parteienverkehr Gemeinde:
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 
Tourismusbüro:
Montag bis Freitag
8:00 - 17:00
Samstag, Sonntag, Feiertag
10:00 - 14:00
Tel.: 04272 / 2354
Fax: 04272 / 3770
info@poertschach.at
Erweiterte Öffnungszeiten:
Do 17. & Sa 19. Mai (GTI) 
10:00 - 17:00

Info

Sprechstunden Bürgermeister nach telefonischer Vereinbarung.

Tel.: 0676 / 844 0512 18

Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:

Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166

  • gesunde Gemeinde
  • aktive Gemeinde
W3C - valide WAI-AA W3C - valide CSS W3C - valide XHTML
COPYRIGHT © 2012 Gemeinde Pörtschach | A-9210 Pörtschach
Tel.: +43 (4272) 28 10 | E-Mail: poertschach@ktn.gde.at