| Ansprechpartner | Josef Pagitz bzw. Sabine Tschemernjak |
| Telefon | +43 (0)4272/2810-19 bzw. 10 |
| Fax | +43 (0)4272/2810-50 |
| josef.pagitz@ktn.gde.at |
Eheliche Kinder
-) standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
-) Geburtsurkunden der Eltern
-) Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)
-) gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)
-) amtlicher Lichtbildausweis
Uneheliche Kinder
-) Geburtsurkunde der Mutter
-) falls die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der letzten Ehe sowie Scheidungsurteil oder -beschluss mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde des Ehemannes
-) Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)
-) gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)
-) amtlicher Lichtbildausweis
-) Bei Hausgeburten wird zusätzlich die vom Arzt oder der Hebamme bestätigte Geburtsanzeige benötigt.
Anerkennung der Vaterschaft
Soll bei einer unehelichen Geburt der Vater des Kindes in die Geburtsurkunde mit eingetragen werden, so muss dieser gemeinsam mit der Mutter des Kindes im Standesamt vorsprechen und ein Vaterschaftsanerkenntnis unterfertigen.
Benötigte Dokumente des Vaters
-) Amtlicher Lichtbildausweis
-) Geburtsurkunde des Vaters
-) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)
-) Nachweise über akademische Grade und Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)
-) Fremdsprachige Urkunden müssen von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein.
Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden (bitte keine Kopien).
Gebühren
Geburtsurkunden für neugeborene Kinder sind gebührenfrei.
Tel.: 0676 / 844 0512 18
Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:
Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166