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Aktualisiert am: 16.05.2012
Pörtschach dort, wo der Wörthersee am schönsten ist!

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Meldeamt

Meldebestätigung

Allgemeine Informationen:
Sie können über sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung oder aufrechten Anmeldungen beantragen.

Hinweis: Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen in einer Gemeinde wird nur ausgestellt, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Eine entsprechende Begründung des Antrages ist erforderlich.

Verfahrensablauf:
Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können Sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.

Hinweis: Falls Sie einen Antrag auf Meldebestätigungen über vergangene Wohnsitze (Meldedarstellung) stellen, benötigen Sie einen begründeten schriftlichen Antrag.

Erforderliche Unterlagen:
amtlicher Lichtbildausweis .

Kosten:
Antragsgebühr: 13,20 Euro
Die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung.
Beilagengebühren: 3,60 Euro je Bogen bis maximal 21,80 Euro
Zusätzliche Beilagengebühren fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind.
Zeugnisgebühr: 13,20 Euro
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte vom Antragsteller oder von der Antragstellerin verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
Bundesverwaltungsabgabe:
Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
Meldebestätigung unter Nutzung des Zentralen Melderegisters (ZMR): 3 Euro

Nähere Informationen:
http://www.help.gv.at/Content.Node/118/Seite.1180300.html



 .


 

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Öffnungszeiten

Gemeindeamt:
Montag bis Donnerstag
7:30 - 16:00
Freitag
7:30 - 13:00
Tel. 04272  / 2810
Parteienverkehr Gemeinde:
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 
Tourismusbüro:
Montag bis Freitag
8:00 - 17:00
Samstag, Sonntag, Feiertag
10:00 - 14:00
Tel.: 04272 / 2354
Fax: 04272 / 3770
info@poertschach.at
Erweiterte Öffnungszeiten:
Do 17. & Sa 19. Mai (GTI) 
10:00 - 17:00

Info

Sprechstunden Bürgermeister nach telefonischer Vereinbarung.

Tel.: 0676 / 844 0512 18

Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:

Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166

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