| Ansprechpartner | Sabine Tschemernjak |
| Telefon | +43 (0)4272/2810-10 |
| Fax | +43 (0)4272/2810-50 |
| mario.glaser@ktn.gde.at |
Hinweis: Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen in einer Gemeinde wird nur ausgestellt, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Eine entsprechende Begründung des Antrages ist erforderlich.
Verfahrensablauf:
Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können Sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.
Hinweis: Falls Sie einen Antrag auf Meldebestätigungen über vergangene Wohnsitze (Meldedarstellung) stellen, benötigen Sie einen begründeten schriftlichen Antrag.
Erforderliche Unterlagen:
amtlicher Lichtbildausweis .
Kosten:
Antragsgebühr: 13,20 Euro
Die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung.
Beilagengebühren: 3,60 Euro je Bogen bis maximal 21,80 Euro
Zusätzliche Beilagengebühren fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind.
Zeugnisgebühr: 13,20 Euro
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte vom Antragsteller oder von der Antragstellerin verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
Bundesverwaltungsabgabe:
Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
Meldebestätigung unter Nutzung des Zentralen Melderegisters (ZMR): 3 Euro
Nähere Informationen:
http://www.help.gv.at/Content.Node/118/Seite.1180300.html
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Tel.: 0676 / 844 0512 18
Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:
Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166