| Thema | Gewerbe |
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| Beschreibung |
Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich melde- oder bewilligungspflichtig und dürfen nur in rechtskräftig genehmigten Betriebsstätten stattfinden. Die zuständige Veranstaltungsbehörde ergibt sich aus der Art der Veranstaltung und ist in den meisten Fällen der Bürgermeister jener Gemeinde, in der der Veranstaltungsort liegt. Mit diesem Formular erfolgt die Meldung/Antragstellung an die ausgewählte Gemeinde zusammen mit einer Prüfung der tatsächlichen Zuständigkeit. |
Parteienverkehr Gemeinde:
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00
Tourismusbüro:
Montag bis Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Tel.: 04272 2354
Fax: 04272 3770
info@poertschach.at
Tel.: 0676 / 844 0512 18
Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:
Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166