| Thema | Bauen |
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| Beschreibung |
Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird. |
Parteienverkehr Gemeinde:
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00
Tourismusbüro:
Montag bis Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Tel.: 04272 2354
Fax: 04272 3770
info@poertschach.at
Tel.: 0676 / 844 0512 18
Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:
Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166