| Thema | Bauen |
|---|---|
| Beschreibung |
Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich. |
Parteienverkehr Gemeinde:
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00
Tourismusbüro:
Montag bis Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Tel.: 04272 2354
Fax: 04272 3770
info@poertschach.at
Tel.: 0676 / 844 0512 18
Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:
Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166