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Aktualisiert am: 17.06.2013
Pörtschach dort, wo der Wörthersee am schönsten ist!

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Feuerungsanlage über 50 kW - Errichtung, Änderung

Thema Bauen
Beschreibung Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung
über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann,
wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird.
Info Box

Öffnungszeiten

Gemeindeamt:
Montag bis Donnerstag
7:30 - 16:00
Freitag
7:30 - 13:00
Tel. 04272  / 2810
Parteienverkehr Gemeinde:
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 
Tourismusbüro Pörtschach:
Montag bis Freitag   
9:00 - 18:00
Samstag, Sonntag, Feiertag   
10:00 - 13:00 und
16:00 - 18:00
Tel.: 04272 / 2354
Fax: 04272 / 3770
info@poertschach.at

Info

Sprechstunden Bürgermeister nach telefonischer Vereinbarung.

Tel.: 0676 / 844 0512 18

Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:

Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166

  • gesunde Gemeinde
  • aktive Gemeinde
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Tel.: +43 (4272) 28 10 | E-Mail: poertschach@ktn.gde.at