| Thema | Bauen |
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| Beschreibung |
Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird. |
Tel.: 0676 / 844 0512 18
Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:
Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166