Am Dienstag, dem 7. September 2010 von 9.00 bis 12.00 Uhr im Sitzungszimmer der Landesamtsdirektion mit
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka.
Anmeldung erforderlich:
0800 223 223 - 111
e-mail: vaa@volksanwaltschaft.gv.at
Nächster Blutspendedienst der Kärntner Roten Kreuzes am
Dienstag, dem 7. September 2010
in der Zeit von 16.00 Uhr bis 20.30 Uhr.
Alle sind herzlich eingeladen an dieser Blutspendeaktion teilzunehmen.
Einkommensschwache Personen/Haushaltsgemeinschaften erhalten – unter Bedachtnahme auf die nachstehenden Richtlinien. einen einmaligen Heizkostenzuschuss.
Die Anträge für den Heizkostenzuschuss 2010/11 werden vom Gemeindeamt, den Bürgerbüros des Amtes der Kärntner Landesregierung, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1 und 9500 Villach, Meister-Friedrich-Straße 3 sowie vom Amt der Kärntner Landesregierung - Abt. 13, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Mießtaler Straße 1 ausgegeben und entgegengenommen.
Antragsfrist: 15.07.2010 - 31.10.2010 (Spätere Antragstellungen werden nicht berücksichtigt)
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch das Land Kärnten!
Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00
Einkommensgrenze monatl. Euro Alleinstehende / Alleinerzieher 745,--
Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) 1.116,--
Zuschlag für jede weitere Person 98,--
Heizkostenzuschuss in Höhe von € 80,00
Einkommensgrenze monatl. Euro
Alleinstehende / Alleinerzieher 1.040,--
Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) 1.430,--
Zuschlag für jede weitere Person 98,--
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Opferfürsorge, Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen, Familienzuschüsse und Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien. Innerhalb der Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen.
Bei EinkommensbezieherInnen in der Höhe des Ausgleichszulagensrichtsatzes wird die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz nicht als Einkommen gerechnet, sonst zu 50%.
In der Zeit vom 15. Mai bis 15. September tritt die Kurzparkzonenverordnung im Gemeindegebiet von Pörtschach am Wörther See in Kraft. Bitte beachten Sie die Verkehrszeichen.
Folgende gebührenfreien Parkplätze mit Kurzparkzonen - 3 Stunden - stehen zur Verfügung:
- Parkplatz Gemeindeamt
- Parkplatz Kindergarten
- Karlstraße
Gebührenpflichtige Parkplätze:
- Parkplatz neben Hotel Dermuth
- Parkplatz Wahlisswiese
- Parkplatz Johannaweg
Parken ohne Kurzparkzone und ohne Gebühr:
- Parkplätz nördlich und südlich des Bahnhofes
- Columbiaparkplatz
- Parkplatz Leonstainerweg - Glorietteweg
FOLGENDES ANGEBOT FÜR GÄSTE UND EINHEIMISCHE STEHT IM JULI UND AUGUST IM PROMENADENBAD GRATIS ZUR VERFÜGUNG
Montag
15.30 Uhr Schwimmtraining mit einem mit einem geprüften Trainer
Mittwoch
17.30 Uhr Body Workout
Freitag
17.30 Uhr Yoga auf der Insel
ÖFFNUNGSZEITEN:
Mai bis Mitte Juni u. ab Mitte August - 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Mitte Juni bis Mitte August - 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Tel.: 0676/844051218
Sprechstunden des Notars im Gemeindeamt:
Jeden 3. Dienstag im Monat von 8:00 - 10:00
Dr. Gratzer, Domgasse 18, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/507166